Rauchwarnmelder / Rauchmelder

Seit 01.02.2015 muss in Niederösterreich in jeder neu gebauten Wohnung und in jedem privaten Einfamilienhaus-Neubau ein Rauchmelder installiert werden. In Wohnungen mit Rauchwarnmeldern werden laut Statistik weniger Todesfälle durch Rauchgasvergiftung verzeichnet.

Hier können Sie unter Anlage 2 „OIB-Richtlinie 2 – Brandschutz“ in der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014 alle Bestimmungen nachlesen.
LINK: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001081

Rauchwarnmelder / Rauchmelder
Ein Rauchwarnmelder nicht mit der Feuerwehr verbunden. Bei den meisten Rauchmeldern handelt es sich um sogenannte optische Rauchmelder welche nach dem Streulichtprinzip funktionieren. Mit diesem Prinzip reagiert der Rauchwarnmelder schon bei geringen Konzentrationen von Brandrauch. Ein Zigarettenrauch löst noch keinen Alarm aus.

Die Funktion
In einem Rauchwarnmelder befindet sich eine Infrarot-Leuchtdiode und ein lichtempfindlicher Sensor. Von der Infrarot-Leuchtdiode wird kontinuierlich ein Prüf-Lichtstrahl gesendet, welcher für das menschliche Auge unsichtbar ist. Befinden sich Rauchpartikel in der Luft und dringen diese in die optische Kammer des Rauchwarnmelders ein, wird der Infrarot-Lichtstrahl gestreut und reflektiert. Ein Teil des gestreuten Lichts, trifft somit auf den lichtempfindlichen Sensor und der Alarm wird ausgelöst.

Die Checkliste
– Prüfen sie jährlich den Rauchwarnmelder auf Funktionsfähigkeit
– Reinigen sie den Rauchmelder (Staub, Insekten, Fremdkörper)
– Achten Sie auf Batterien